Vorsorgeordner

Informationen zum Vorsorgeordner

 

In der letzten Ausgabe der Stadtteilzeitung durfte ich den Vorsorgeordner vorstellen, den ich als mein Praxissemesterprojekt im Stadtteilbüro Sankt Mang entworfen habe. Dieser ist ab sofort im Stadtteilbüro erhältlich. Für was benötige ich einen Vorsorgeordner?

• Ihr persönlicher Wille sollte auch dann noch Beachtung finden, wenn Sie durch einen plötzlichen Unfall oder durch eine schwere Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, notwendige Entscheidungen für sich selbst treffen zu können.

• Für minderjährige Kinder haben ausschließlich ihre Eltern ein umfassendes Sorgerecht. Bei volljährigen Personen sind Angehörige bzw. der Partner/ die Partnerin nicht automatisch befugt, Entscheidungen zu treffen.

In solchen Fällen muss eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorliegen, andernfalls wird bei Bedarf vom Gericht ein Betreuer/eine Betreuerin bestellt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Entscheidungen im Voraus zu treffen, Ihre Vorstellungen und Wünsche auszuformulieren und schriftlich festzuhalten. Der Vorsorgeordner soll dabei als Leitlinie dienen und unterstützt Sie bei der Zusammenfassung Ihrer persönlichen Daten und Dokumente.

Er beinhaltet die derzeit aktuellen Formulare zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung sowie eine Hilfestellung für die Verfassung einer Patientenverfügung. Es sind zudem passende Beratungs- und Anlauf- stellen aufgelistet, die für Ihre Vorsorge und darüber hinaus hilfreich sind.

 

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